Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Artikel 1 Allgemeines
1. In diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bezeichnet der Käufer den Käufer oder potenziellen Käufer und The Sail Supplier/G.G.N. BV. den Verkäufer oder potenziellen Verkäufer.
2. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben stets Vorrang vor etwaigen Bedingungen des Käufers.
(3) Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und Lieferungen und gelten sinngemäß auch für andere Verträge als Kaufverträge.
4. Abweichungen von oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Geschäftsführung von The Sail Supplier/G.G.N. BV ausdrücklich bestätigt wurden. ausdrücklich bestätigt worden sind.
Artikel 2 Angebote und Vertragsabschluss
1. Alle Kostenvoranschläge, Kostenvoranschläge und Angebote von The Sail Supplier/G.G.N. BV. sind unverbindlich, es sei denn, das Gegenteil ist ausdrücklich angegeben. Die in Katalogen, Abbildungen, Zeichnungen, Erklärungen und dergleichen enthaltenen Daten sind für The Sail Supplier/G.G.N. BV nicht verbindlich.
2. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn The Sail Supplier/G.G.N. BV. den Auftrag zur Lieferung innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dessen Erhalt schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat.
Artikel 3 Erwerbspreis
1. Für The Sail Supplier/G.G.N. BV. basiert der Kaufpreis auf dem europäischen Euro, wenn die Fakturierung dennoch in einer anderen Währung als dem europäischen Euro erfolgt und zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Lieferung eine Änderung des Wechselkurses stattgefunden hat, ist The Sail Supplier/G.G.N. BV. berechtigt, den ursprünglichen Kaufpreis in ausländischer Währung zu revidieren.
2. Unbeschadet der Bestimmungen von Absatz 1 erfolgt jeder Verkauf unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Preis bzw. die Preise auf den zum Zeitpunkt des Verkaufsabschlusses geltenden Kostenfaktoren beruhen. Wenn sich zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Zeitpunkt der Lieferung Änderungen bei den vorgenannten Kostenfaktoren ergeben, wird The Sail Supplier/G.G.N. BV. ist berechtigt, den ursprünglichen Kaufpreis zu revidieren.
3. Wird der ursprüngliche Kaufpreis gemäß Absatz 1 und/oder Absatz 2 um mehr als fünf Prozent des ursprünglichen Kaufpreises erhöht, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall muss der Rücktritt innerhalb von fünf Tagen, nachdem The Sail Supplier/G.G.N. BV. den Abnehmer über die Preiserhöhung informiert hat, schriftlich erfolgen.
Artikel 4 Lieferung und Risiko
1. In allen Fällen müssen die Waren von den Geschäftsräumen von The Sail Supplier/G.G.N. BV aus reisen. auf das Risiko des Käufers.
2. Die Waren reisen von der Firma The Sail Supplier/G.G.N. BV. auf Kosten des Käufers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Maulwurfsrisiko geht stets zu Lasten des Käufers.
3. Wenn vereinbart wurde, dass die Waren auf direktem Wege geliefert werden, geht das Risiko einer nicht ordnungsgemäßen, nicht rechtzeitigen oder fehlenden Ankunft sowie das Risiko der und während der Lieferung vollständig zu Lasten des Käufers. Bleibt der Entlader oder die Person, von der und/oder durch deren Vermittlung die gekaufte Ware bezogen wurde, nach ordnungsgemäßer Aufforderung mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise in Verzug, gleichgültig aus welchem Grund oder aus welcher Ursache, so hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz.
aus welchem Grund auch immer, ist The Sail Supplier/G.G.N. BV. berechtigt, den Vertrag mit dem Abnehmer aufzulösen.
4. Im Falle einer frachtfreien Lieferung wird The Sail Supplier/G.G.N. BV. ist verpflichtet, die Waren bis zu dem Ort zu befördern, den das Fahrzeug über ein ordnungsgemäß befahrbares Gelände bzw. das Schiff über ein ordnungsgemäß befahrbares Gewässer erreichen kann. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware dort in Empfang zu nehmen und sofort abzuladen. Unterlässt der Käufer dies, so haftet er für die daraus entstehenden Kosten.
5. Sowohl bei frachtfreier als auch bei unfreier Lieferung hat The Sail Supplier/G.G.N. BV. die Wahl des Transportmittels, sofern nicht anders vereinbart.
6. Soweit nicht anders vereinbart, ist die übliche Verpackung frei. Verpackungsmaterial wird nur dann zum berechneten Preis zurückgenommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die Verpackung in gutem Zustand an The Sail Supplier/G.G.N. BV zurückgegeben wird.
Artikel 5 Lieferzeiten
1. Angegebene Lieferzeiten gelten niemals als Fristen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung sollte The Sail Supplier/G.G.N. BV. daher schriftlich in Verzug gesetzt werden.
2. Wenn bei Lieferung auf Abruf keine Fristen gesetzt werden, hat The Sail Supplier/G.G.N. BV. drei Monate nach der Bestellung Anspruch auf Zahlung. Wenn innerhalb von drei Monaten keine oder nicht alle Waren abgerufen worden sind, ist The Sail Supplier/G.G.N. BV. berechtigt, dem Abnehmer eine schriftliche
dem Käufer eine Frist für den Abruf der Gesamtmenge zu setzen, die der Käufer innerhalb von fünf Arbeitstagen einzuhalten hat. Die vom Käufer nach der Aufforderung zu nennende Frist darf einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.
3. Wenn die zu liefernden Waren nicht vom Abnehmer abgeholt und/oder entgegengenommen werden, werden sie auf Kosten und Risiko des Abnehmers an einem von The Sail Supplier/G.G.N. BV. zu bestimmenden Ort gelagert, wonach die Lieferung als erfolgt gilt.
Artikel 6 Qualität
1. Sofern beim Verkauf nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird die normale Qualität geliefert und gilt hinsichtlich Art, Abmessungen, Anzahl usw. pro Handelseinheit die normale Handelsüblichkeit als vereinbart.
Artikel 7 Bürgschaft
1. Vorbehaltlich der Bestimmungen in den folgenden Absätzen dieses Artikels und in Artikel 8 garantiert The Sail Supplier/G.G.N. BV. die Unversehrtheit der von ihm gelieferten Waren für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Rechnungsdatum.
2. Die Garantie gilt nicht für die Lieferung von gebrauchten Waren.
3. Die Garantie erlischt, wenn der Abnehmer während des in Absatz 1 genannten Zeitraums ohne vorherige Zustimmung von The Sail Supplier/G.G.N. BV Reparaturen oder Änderungen an den gelieferten Waren durchführt oder durchführen lässt.
4. Die Garantie gilt nicht, wenn die gemeldeten Mängel durch Folgendes verursacht wurden;
a. unsachgemäße Lagerung;
b. unsachgemäße Handhabung;
c. unsachgemäße Anwendung;
d. das Unterlassen einer ordnungsgemäßen Wartung;
e. die Verwendung der gelieferten Waren für andere Zwecke als die normale Verwendung dieser Waren.
5. Für Waren, die nicht von The Sail Supplier/G.G.N. BV. selbst hergestellt worden sind, gewährt The Sail Supplier/G.G.N. BV. die gleiche Garantie, die sein Lieferant ihm für diese Waren gewährt, jedoch nur bis zu der in Absatz 1 genannten Höchstfrist.
Artikel 8 Akzeptanz und Beschwerden
1. Die Überprüfung der Artikelnummer der gelieferten Ware obliegt dem Käufer. Wird die gelieferte Stückzahl nicht sofort nach Erhalt beanstandet, so gelten die in den Frachtbriefen, Lieferscheinen oder ähnlichen Dokumenten angegebenen Mengen als richtig. Beanstandungen von Mängeln oder Schäden müssen vom Käufer auf der Quittung vermerkt werden, um gültig zu sein.
2. Reklamationen bezüglich äußerlich sichtbarer Mängel oder äußerlich sichtbarer Abweichungen von den gelieferten Waren müssen vom Käufer schriftlich bei The Sail Supplier/G.G.N. BV eingereicht werden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Käufer die gelieferten Waren angenommen hat.
3. Beanstandungen, die sich auf äußerlich nicht sichtbare Mängel oder Abweichungen der gelieferten Waren beziehen, müssen vom Abnehmer schriftlich bei The Sail Supplier/G.G.N. BV eingereicht werden. in schriftlicher Form; andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Käufer die gelieferten Waren angenommen hat.
die gelieferten Waren angenommen zu haben.
4. Beanstandungen berechtigen den Käufer nicht zur Aussetzung oder zum Verzicht auf die vollständige Zahlung.
5. Wenn die Reklamation begründet ist, wird The Sail Supplier/G.G.N. BV. nach eigenem Ermessen entweder eine angemessene Entschädigung zahlen, die nicht höher ist als der Rechnungswert des beanstandeten Teils der gelieferten Waren, oder die Waren nach Rücksendung der ursprünglich gelieferten Waren frachtfrei ersetzen, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Art der Rücksendung vereinbart. Der Segelausrüster/G.G.N. BV. ist nicht verpflichtet, weitere Entschädigungen zu zahlen. Indirekte Schäden werden in keinem Fall entschädigt.
Artikel 9 Nicht zurechenbarer Mangel
1. Der Segelanbieter/G.G.N. BV. übernimmt keine Haftung, wenn er seine Verpflichtungen aufgrund eines nicht zurechenbaren Mangels nicht erfüllen kann.
2. Unter unverschuldetem Versagen wird in diesen Bedingungen jeder Umstand verstanden, aufgrund dessen die Erfüllung des Vertrages durch den Verkäufer vom Käufer billigerweise nicht mehr verlangt werden kann, wozu auf jeden Fall Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Unruhen, Überschwemmungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Transportschwierigkeiten, Feuer, staatliche Maßnahmen, Ein- und Ausfuhrverbote und Betriebsstörungen gehören.
3. Im Falle eines nicht zu vertretenden Versäumnisses ist The Sail Supplier/G.G.N. BV. nach eigenem Ermessen berechtigt, entweder die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten, soweit er von der Behinderung betroffen ist. Wenn der Abnehmer The Sail Supplier/G.G.N. BV. schriftlich davon in Kenntnis gesetzt hat, wird The Sail Supplier/G.G.N. BV. ist verpflichtet, innerhalb von fünf Arbeitstagen über seine Wahl zu entscheiden.
Artikel 10 Eigentumsvorbehalt
1. Der Segelmacher/G.G.N. BV. behält sich das Eigentumsrecht an den dem Abnehmer gelieferten Sachen vor, bis alle seine Forderungen gegenüber dem Abnehmer in Bezug auf die Gegenleistung für die von The Sail Supplier/G.G.N. BV. an den Abnehmer aufgrund irgendeines Vertrages gelieferten oder zu liefernden Sachen, in Bezug auf die Gegenleistung für die von The Sail Supplier/G.G.N. BV. auch im Namen des Abnehmers aufgrund eines solchen Vertrages ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten und in Bezug auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung der vorgenannten Verträge, beglichen worden sind.
2. Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf er die Waren nicht verarbeiten, verpfänden, übereignen oder Dritten ein anderes Recht daran einräumen, mit Ausnahme der Bestimmungen des folgenden Absatzes.
3. Dem Käufer ist es gestattet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs an Dritte zu verkaufen und zu liefern. Außerhalb dieses Falles ist der Abnehmer verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von The Sail Supplier/G.G.N. BV zu verwahren. Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen wird der Kaufpreis ungeachtet einer anderslautenden Vereinbarung sofort in voller Höhe fällig.
4. Der Sail-Lieferant/G.G.N. BV. ist unwiderruflich befugt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ohne gerichtliche Intervention, Vorladung oder Inverzugsetzung wieder in Besitz zu nehmen (oder nehmen zu lassen). Der Käufer ist verpflichtet, daran mitzuwirken, unter Androhung eines Bußgeldes von € 1.000,00 (eintausend Euro) für jeden Tag des Verzugs. Durch die Rücknahme von The Sail Supplier/G.G.N. BV. wird der Vertrag nicht
nicht aufgehoben werden, es sei denn, The Sail Supplier/G.G.N. BV. hat den Abnehmer davon in Kenntnis gesetzt.
Artikel 11 Zahlung
1. Sofern nicht anders vereinbart oder auf den Rechnungen von The Sail Supplier/G.G.N. BV anders angegeben. Wenn nicht anders angegeben, erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.
2. Ab dem ersten Tag nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist schuldet der Käufer von Rechts wegen, d. h. ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, Verzugszinsen für jeden Monat - wobei ein Teil eines Monats als Ganzes gezählt wird -, in dem die Zahlung nicht erfolgt ist.
einen Verzugszins von einem Prozent, unbeschadet der Förderfähigkeit.
3. Wenn The Sail Supplier/G.G.N. BV. seine Forderung zur Einziehung an Dritte abgetreten hat, ist der Käufer verpflichtet, die außergerichtlichen/gerichtlichen Einziehungskosten zu zahlen. Diese außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf fünfzehn Prozent des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch auf 150 € (einhundertfünfzig Euro).
4. Wenn der Abnehmer gegenüber The Sail Supplier/G.G.N. BV. mit der Zahlung in Verzug ist, ist letztere berechtigt, die weitere Ausführung aller laufenden Verträge zwischen den Parteien auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist, wobei - falls nicht anders vereinbart - Barzahlung bei der weiteren Lieferung verlangt werden kann.
5. Sollte The Sail Supplier/G.G.N. BV. Wenn The Sail Supplier/G.G.N. BV. vor oder während der Ausführung eines Kaufvertrags eindeutige Hinweise auf eine unzureichende oder verminderte Kreditwürdigkeit des Abnehmers erhält, ist The Sail Supplier/G.G.N. BV. berechtigt, nicht zu liefern bzw. die Lieferung nicht fortzusetzen, es sei denn, der Abnehmer hat auf Verlangen und zu seiner Zufriedenheit eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Zahlung des Kaufpreises geleistet, ungeachtet dessen, ob diese in bar zu erfolgen hat oder ob eine Frist für die Zahlung nach der Lieferung gesetzt wurde. Im letzteren Fall kann The Sail Supplier/G.G.N. BV. unter Androhung der sofortigen Streichung des Kaufpreises für die bereits gelieferten Materialien und der Einstellung jeder weiteren Lieferung auch die Leistung einer Sicherheit in der Zeit zwischen Lieferung und Zahlung verlangen.
6. Der Abnehmer ist gegenüber The Sail Supplier/G.G.N. BV verpflichtet. im Sinne von Absatz 5, für alles, was er The Sail Supplier/G.G.N. BV schuldet. geschuldet der Firma The Sail Supplier/G.G.N. BV,
oder wird fällig, auch wenn The Sail Supplier/G.G.N. BV. nicht dazu übergegangen ist, seine Lieferung bzw. seine sonstigen Leistungen auszusetzen oder einzustellen. Die Kosten für Rechtsbeistand, Dienstleistungskosten und dergleichen seitens The Sail Supplier/G.G.N. BV. gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
7. Wenn der Abnehmer mit der Zahlung in Verzug ist und The Sail Supplier/G.G.N. BV. daraufhin die gelieferten Waren unter Inanspruchnahme des in Artikel 10 genannten Eigentumsvorbehalts zurückfordert, gehen die Kosten dafür zu Lasten des Abnehmers.
8. Die vom Käufer geleisteten Zahlungen werden immer zuerst zur Verringerung aller Kosten, dann zur Verringerung aller fälligen Zinsen und schließlich zur Verringerung der am längsten ausstehenden fälligen Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht, und aller laufenden Zinsen verwendet.
Artikel 12 Vertragsverletzung durch den Käufer
1. Wenn der Abnehmer seine Verpflichtungen nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Inverzugsetzung durch The Sail Supplier/G.G.N. BV.
ist berechtigt, den Kaufvertrag unverzüglich und ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wobei er sein Recht auf Schadenersatz behält.
Artikel 13 Anwendbares Recht
1. Auf den Kaufvertrag und seine Ausführung ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar; die Anwendung des Wiener Kaufrechtsübereinkommens von 1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 14 Rechtsstreitigkeiten
1. Alle Streitigkeiten, welcher Art auch immer - einschließlich derjenigen, die nur von einer der Parteien als solche betrachtet werden -, die zwischen dem Abnehmer und The Sail Supplier/G.G.N. BV. aufgrund dieses Vertrags oder der sich daraus ergebenden Verträge entstehen können, werden von dem zuständigen Amtsgericht oder dem zuständigen Landgericht, an das The Sail Supplier/G.G.N. BV. befindet sich.
Der Segelmacher/G.G.N. BV.
Kleiner Esch 780
2841 MK Moordrecht
Dezember 2021